Rechtsprechung
   BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8476
BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20 (https://dejure.org/2021,8476)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20 (https://dejure.org/2021,8476)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2021 - 30 W (pat) 37/20 (https://dejure.org/2021,8476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Es kommt insofern also allein auf die objektive Eignung der Bezeichnung an, als geographische Herkunftsangabe dienen zu können (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BPatG, 30 W (pat) 549/17 - Wellington).

    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16 Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16 Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-488/16

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Rechtsmittel -

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Insoweit ist maßgeblich, ob angesichts der objektiven Gesamtumstände, insbesondere der wirtschaftlichen Bedeutung des Ortes und der Infrastruktur der umliegenden Region, die Möglichkeit der Eröffnung solcher Betriebe im Zuge der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung vernünftigerweise zu erwarten oder auszuschließen ist (EuGH a. a. O. - Chiemsee; EuGH GRUR 2018, 1146, Nr. 38 - NEUSCHWANSTEIN; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 8 Rn. 426-428 sowie 516 mwN).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Es kommt insofern also allein auf die objektive Eignung der Bezeichnung an, als geographische Herkunftsangabe dienen zu können (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BPatG, 30 W (pat) 549/17 - Wellington).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Dessen unbeschadet ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist, also bei realitätsbezogener Betrachtungsweise ernsthaft in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; GRUR 2011 918, 919 - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Dessen unbeschadet ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist, also bei realitätsbezogener Betrachtungsweise ernsthaft in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; GRUR 2011 918, 919 - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 07.12.2010 - 33 W (pat) 47/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "STUBENGASSE MÜNSTER (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Dessen unbeschadet ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist, also bei realitätsbezogener Betrachtungsweise ernsthaft in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; GRUR 2011 918, 919 - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Somit wird Milch als Rohstoff der beanspruchten Waren in Lindberg hergestellt, was nach der Rechtsprechung bereits für sich als Anknüpfungspunkt für die Annahme einer beschreibenden Ortsangabe ausreichen kann (vgl. etwa BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 102/07 - JAVA: Anbaugebiet für Kakao stellt auch beschreibende Ortsangabe für Schokolade dar; BPatG GRUR 2000, 149, 150 - WALLIS: für Kosmetika beschreibende Ortsangabe wegen dort gewonnener Inhaltsstoffe; vgl. auch Ströbele/Hacker/Thiering, 13. Aufl. 2021, § 8 Rn. 509).
  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 scheidet somit mit nur dann aus, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (BPatG GRUR 2006, 509, 510 - PORTLAND).
  • BPatG, 11.11.2009 - 29 W (pat) 68/07
    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20
    Zwar kann die geringe Bekanntheit eines Ortes im Einzelfall als Indiz für die Schutzfähigkeit gewertet werden (BPatG vom 11.11.2009, 29 W (pat) 68/07 Nr. 27 - Carcavelos).
  • BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MITO" - geografische Angabe - Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische

  • BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grevensteiner" - geographische Herkunftsangabe -

  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 549/17
  • BPatG, 25.09.2012 - 33 W (pat) 62/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kronenburg" - geographische Angabe -

  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99
  • BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 574/20
    Insoweit handelt es sich um eine typische Endung eines geographischen Namens, wie die u. a. bundesweit bekannten Städtenamen "Heinsberg, Arnsberg, Nürnberg, Amberg, Bad Camberg, Dannenberg, Friedberg, Landsberg, Leonberg, Pinneberg, Winterberg, Wittenberg, Bamberg" oder "Heidelberg" verdeutlichen (vgl. auch BPatG 30 W (pat) 37/20 - Lindberg; Kastner, Von Aachen bis Zypern - Geografische Namen und ihre Herkunft, 2007, S. 483, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis (im Folgenden genannte Anlagen beziehen sich auf den gerichtlichen Hinweis); https://de.wikipedia.org/wiki/Ortsname, Anlage 2).

    keine besonderen geographischen oder klimatischen Bedingungen voraussetzen, können sie praktisch an jedem Ort, also auch in Brandenberg oder für Brandenberg erbracht werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 563/11 - Gagny; 32 W (pat) 102/07 - JAVA: Anbaugebiet für Kakao; GRUR 2000, 149, 150 - WALLIS: Anbaugebiet für Inhaltsstoffe von Kosmetika; 30 W (pat) 37/20 - Lindberg: Anbaugebiet von Rohstoffen für Molkereiprodukte).

  • BPatG, 03.05.2021 - 26 W (pat) 31/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "IZON" - Unterscheidungskraft - kein

    Abgesehen davon, dass bereits die durchgehende Verwendung von Versalien vom französischen Gemeindenamen "Izon" abweicht, hat das angesprochene Publikum schon zum Anmeldezeitpunkt mit der Bezeichnung "IZON" keinen Ort in Verbindung gebracht, wie das z. B. bei "Lindberg" wegen der für Stadt- und Ortsbezeichnungen typischen deutschen Endung "-berg" der Fall war (BPatG 30 W (pat) 37/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht